Expertenforum - PJ-Studierende (Studenten der Medizin, die ein Pflichtpraktikum ableisten

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  • 01
    PJ-Studierende (Studenten der Medizin, die ein Pflichtpraktikum ableisten

    Werden PJtler die über der Minijobgrenze (935€) liegen, ganz normal voll Pflichtig im Übergangsbereich sozialversichert (1111)? Oder ist hier etwas spezielles zu beachten.

  • 02
    RE: PJ-Studierende (Studenten der Medizin, die ein Pflichtpraktikum ableisten

    Hallo BB-Entgelt,
     
    das „Praktische Jahr“ (PJ) ist zwar ein Teil des Medizinstudiums, unterscheidet sich aber von den anderen Semestern. Hierbei besteht das letzte Jahr des „Studiums“ aus einer zwölfmonatigen zusammenhängenden praktischen Ausbildung. Diese praktische Ausbildung ist wie das übrige Studium "Hochschulausbildung". Es handelt sich hierbei um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.
     
    Ein solches Praktikum wird versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung beurteilt.
     
    Da hier eine Entgeltzahlung erfolgt, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Dorthin sind auch die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1(ggf.) und U2 abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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