Liebes AOK-Team,
wir haben eine neue Mitarbeiterin, die ab 1.4.24 monatlich brutto 5.660,00 EUR als Gehalt bekommen soll. Damit liegt sie voraussichtlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2024 von 69.300,00 EUR p.a. Die Besonderheit ist, dass die Mitarbeiterin die letzten 20 Jahre selbständig tätig und damit privat versichert war bzw. noch ist.
Frage: muss sich die Mitarbeiterin jetzt in jedem Fall gesetzlich krankenversichern? Oder gilt hier evtl. die "Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze" und sie kann privat versichert bleiben?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
D. Mayer