Guten Tag,
ein nicht SV-pflichtiger Mitarbeiter (Pflichtpraktikum während Studium) ist im EU-Ausland über seine Eltern krankenversichert. Eine Anmeldung zu einer deutschen Krankenkasse ist nicht möglich. Hauptwohnsitz ist Deutschland.
Wie verhält es sich mit der Unfallversicherung? Muss er - obwohl eine ausländische Krankenversicherung besteht - mit dem Personengruppenschlüssel "190 Nur UV-Pflichtig" gemeldet werden oder ist "900 nicht DEÜV-relevant" korrekt?
Und ist es richtig, dass in diesem Fall auch keine Umlagepflicht für Insolvenzgeld und Umlage 2 besteht, oder müssen für ihn beide Umlagen abgeführt werden?
Besten Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße
Payroll_HR