Liebes AOK-Team,
überall ist zu lesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsunfähigkeit elektronisch abzurufen. Was bedeutet das genau? Muss er immer abrufen, auch wenn er dem Mitarbeiter glaubt oder wenn der Mitarbeiter eine Papierbescheinigung bringt? Was passiert, wenn er nicht abruft?
Oder bedeutet das, dass er lediglich verpflichtet ist, bei Bedarf das elektronische Verfahren anzuwenden/anzuerkennen und darf nicht auf Papierbescheinigungen pochen?
Wir diskutieren gerade ob grundsätzlich alle Krankheitszeiten abgerufen werden müssen, auch wenn Bescheinigungen da sind, oder nur dann wenn man die Krankmeldung nicht hat und den Abruf benötigt.
Vielen Dank!