Expertenforum - Pflegeversicherungszuschlag bei Lebensgefährten

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  • 01
    Pflegeversicherungszuschlag bei Lebensgefährten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Mitarbeiterin hat mit ihrem Lebensgefährten ein gemeinsames Kind.

    Er hat aber auch noch 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht, die auch im gemeinsamen Haushalt leben. Werden diese beiden Kinder als Stiefkinder in der Berechnung des Pflegeversicherungszuschlages berücksichtigt, auch wenn keine Ehe besteht?

    Oder ist eine Ehe zwangsläufig für die Berücksichtigung der Kinder erforderlich?


    Mit freundlichen Grüßen

    S. Franzen

     

  • 02
    RE: Pflegeversicherungszuschlag bei Lebensgefährten

    Guten Tag,
     
    zu den Eltern im Sinne des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gehören neben den leiblichen Eltern unter anderem auch Stiefeltern.

    Für Paare, die im selben Haushalt leben, jedoch nicht verheiratet oder „verpartnert“ sind, kann dagegen keine Stiefelterneigenschaft im Sinne des PUEG vorliegen. Die Kinder können somit nicht berücksichtigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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