Sehr geehrte Damen und Herren,
ein neuer Arbeitnehmer von uns hat 2 Stiefkinder (21 + 24 Jahre). Er hat 2016 geheiratet und das jüngere Stiefkind lebt bis heute im gemeinsamen Haushalt. Das ältere Stiefkind ist eine paar Monate nach der Hochzeit in eine eigene Wohnung gezogen.
Kann dann jetzt bei der Pflegeversicherung nur das jüngere Stiefkind berücksichtigt werden oder trotzdem beide Stiefkinder, da ja zum Zeitpunkt der Eheschließung beide Kinder unter 18 waren und im gemeinsamen Haushalt gelebt haben?
Und würde es als Nachweis reichen, wenn er die Eheurkunde und ein Schreiben vorlegt, in dem er bestätigt, dass die Stiefkinder zur Zeit der Eheschließung mit im gemeinsamen Haushalt gelebt haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.