Expertenforum - Pflegeversicherung - Nachweis der Kinder

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  • 01
    Pflegeversicherung - Nachweis der Kinder

    Hallo zusammen, nur zur Sicherheit: es muss für jedes Kind ein Nachweis erbracht werden, richtig?

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Pflegeversicherung - Nachweis der Kinder

    Guten Tag,
     
    für die korrekte Ermittlung des sozialen Pflegebeitrags ist die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahres nachzuweisen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Pflegeversicherung - Nachweis der Kinder

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Nachfrage zum Thema Nachweis der Elterneigenschaft. Habe ich es so richtig verstanden, dass bis 30.06.2025 die Elterneigenschaft z.B. nicht durch eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden muss. Ab dem 01.07.2025 muss der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten ein Nachweis von seinen Arbeitnehmers angefordert werden?


    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Viele Grüße


     

  • 04
    RE: Pflegeversicherung - Nachweis der Kinder

    Guten Tag,
     
    ja, bis zum 30.06.2025 gilt das vereinfachte Nachweisverfahren. Erst ab dem 01.07.2025 muss tatsächlich der Nachweis, z.B. eine Geburtsurkunde, durch den Arbeitnehmer erbracht werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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