Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer und seine Frau haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr) und sie hat zusätzlich noch ein Kind (7 Jahre) mit in die Ehe gebracht. Bisher wurden beide Kinder bei unserem Arbeitnehmer für den Abschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass sich das Paar getrennt hat und er bald aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wird. Kann der Abschlag für 2 Kinder in der Pflegeversicherung weiterhin abgezogen werden oder darf bei ihm nach dem Auszug dann nur noch das leibliche Kind berücksichtigt werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.