Sehr geehrtes Expertenteam,
es geht um Mitarbeiter, die während einer Langzeiterkrankung rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bzw. Rente auf Zeit bewilligt bekommen. Müssen die SV-Tage für den ersten Monat der Rente sofort gekürzt werden oder muss die Kürzung nach einem Monat erfolgen und eine erneute Unterbrechungsmeldung gemacht werden?
Bsp.: MA A ist krank vom 27.08.2021 bis 31.12.2023. Am 17.10.2023 bekommt er rückwirkend eine Rente auf Zeit ab dem 01.09.2022 bewilligt. Muss noch eine Unterbrechnungsmeldung nach einem Monat gemeldet werden oder nicht?
MIt freundlichen Grüßen
Karin Weber