Expertenforum - Personalsachbearbeiter

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  • 01
    Personalsachbearbeiter

    Wir möchten gerne wissen, ob bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Entgeltumwandlung für ein Jobrad und der Geldwerte Vorteil berücksichtigt werden muss. Es findet ja eindeutig eine Minderung des SV Brutto statt und die Umwandlung ist monatlich. Berücksichtigt werden ja alle Entgeltbestandteile, die zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören.

  • 02
    RE: Personalsachbearbeiter

    Guten Tag,
     
    zusätzlich zu Lohn oder Gehalt vorgenommene Überlassung von E-Bikes (Pedelecs) oder Jobrädern stellt steuerfreies und somit beitragsfreies Arbeitsentgelt dar. Die Überlassung infolge einer arbeitsrechtlich zulässigen (Barlohn-) Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelts stellt steuer- und nur in Höhe des steuerlichen geldwerten Vorteils beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
     
    Einnahmen aus einer Beschäftigung, die dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen sind, bleiben auch bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts unberücksichtigt. Insoweit mindert die Entgeltumwandlung zugunsten eines Jobrades auch das regelmäßige Arbeitsentgelt. Anzurechnen ist hier lediglich der dem Arbeitsentgelt zuzuordnende geldwerte Vorteil.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Personalsachbearbeiter

    Vielen Dank, dass hat uns sehr geholfen.

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