Eine Person, Alter 70 Jahre, privat krankenversichert, ist selbständig und bezieht keine Altersrente. Diese Person soll bei uns angestellt werden, Bezahlung über der Beitragsbemessungsgrenze. Welche Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen, muss die Person trotzdem RV/ALV zahlen oder betrifft das nur den Arbeitgeber? Und der Zuschuss zur privaten KV/PV ist wie bei einem "normal" Angestellten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung