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  • 01
    Pauschalierung Einkommensteuer von Sachzuwendungen bei geringfügig Beschäftigten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir wenden bei Sachzuwendungen an unsere Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, grundsätzlich die Pauschalierung nach § 37 b EStG an.

    Zum Abschied hat ein geringfügig Beschäftigter einen Sachbezug erhalten. Müssen wir in diesem Fall den § 37 b EStG anwenden oder können wir den Sachbezug mit den normalen Merkmalen einer geringfügigen Beschäftigung versteuern und verbeitragen (15 % RV, 13 % KV und 2 % PLSt)?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

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