Sehr geehrtes Expertenteam,
der Vorstand einer AG ist ja nicht sozialversicherungspflichtig. Nun möchte er zustäzlich bei einem zweiten Arbeitgeber für ein paar Monate einer Nebenbeschäftigung nachgehen, bevor der dann ganz zu diesem Arbeitgeber wechselt. Aktuell ist er privat in der KV, PV und RV versichert.
Ich gehe davon aus, dass die Anmeldung mit 0110 zu erfolgen hat. Aber fällt er in die Midi-Job-Regelung weil die Bezüge bei der AG nicht sv-pflichtig sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort.