Liebes Expertenteam,
was passiert mit einem Arbeitnehmer, der hauptberuflich Arbeitnehmer und nebenberuflich selbständig ist, wenn er infolge einer Krankheit seine Beschäftigung als Arbeitnehmer nicht mehr ausführen kann, die leichtere nebenberufliche Selbständigkeit aber weiter ausführt. Was ergibt sich hier im Hinblick auf:
- die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse
- das Krankengeld
Muss der Mitarbeiter sich dann privat versichern? Haben die Einnahmen aus der Selbständigkeit Auswirkungen auf das Krankengeld?