Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter und Versicherter der AOK hat uns ein in die deutsche Sprache übersetzten Adoptionsbeschluss über eine Volladoption des Gerichts des Landes vorgelegt aus dem das Kind adoptiert wird. Darüber hinaus ist ein transkribiertes Urteil angehängt das als Geburtsurkunde des adoptierten Kindes gilt und am Rande des Standesamtsregisters der jeweiligen Gemeinde (Geburtsort) ausgestellt wurde.
Können wir die Befreiung zum PV-Zuschlag auf Grundlage dieser Nachweise durchführen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.