Expertenforum - Nachweis Elterneigenschaft Adoption / Befreiung PV-Zuschlag

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  • 01
    Nachweis Elterneigenschaft Adoption / Befreiung PV-Zuschlag

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter und Versicherter der AOK hat uns ein in die deutsche Sprache übersetzten Adoptionsbeschluss über eine Volladoption des Gerichts des Landes vorgelegt aus dem das Kind adoptiert wird. Darüber hinaus ist ein transkribiertes Urteil angehängt das als Geburtsurkunde des adoptierten Kindes gilt und am Rande des Standesamtsregisters der jeweiligen Gemeinde (Geburtsort) ausgestellt wurde.

    Können wir die Befreiung zum PV-Zuschlag auf Grundlage dieser Nachweise durchführen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Nachweis Elterneigenschaft Adoption / Befreiung PV-Zuschlag

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden die Kinder im selben Rahmen berücksichtigt wie bei der Feststellung der Elterneigenschaft. Es werden demnach auch Stief- und Adoptivkinder sowie Pflegekinder (die dauerhaft im Haushalt des Versicherten leben) berücksichtigt.
     
    Bei der Adoption geht die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater über. Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis gehen unter. Das adoptierte Kind erhält durch die Adoption die Rechtstellung eines leiblichen Kindes. In Deutschland wird die Annahme als Kind durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen.
     
    Mit Zustellung des Beschlusses an den Annehmenden wird die Adoption wirksam. Sie wirkt jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Geburt zurück. Dies bedeutet, dass die Annehmenden erst mit der Zustellung des Adoptionsbeschlusses die Elterneigenschaft begründen, welche Auswirkung auf den „Beitragsabschlag“ in der Pflegeversicherung hat .

    Adoptiveltern ist jedoch keine Elterneigenschaft beizumessen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption bereits die für eine Familienversicherung vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat.
     
    Die Beurteilung ist insbesondere in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art für den Arbeitgeber nicht immer einfach. Bestehen Zweifel an der Elterneigenschaft, sollten Sie sich eine Bestätigung der zuständigen AOK-Pflegekasse einholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Nachweis Elterneigenschaft Adoption / Befreiung PV-Zuschlag

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Auskunft.


    Über welchen Weg können wir die die zuständige AOK-Pflegekasse kontaktieren und die relevanten Dokument zur Prüfung vorlegen? Haben Sie uns hierzu eine Mail, Faxnummer oder Telefonnummer der prüfenden Stelle?


    Besten Dank.

  • 04
    RE: Nachweis Elterneigenschaft Adoption / Befreiung PV-Zuschlag

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    empfehlenswert ist in einem solchen Fall, eine schriftliche Anfrage unter Hinzufügung aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen AOK-Pflegekasse (vor Ort) einzureichen.  
    Da es sich hier um ein bundesweites Forum handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen zur Zuständigkeit innerhalb der einzelnen AOKen keine weiteren Angaben machen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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