Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mutterschutzlohn mit Stundenlohnbasis

    Guten Tag,

    bei einer Mitarbeiterin habe ich einen Mutterschutzlohn auf Stundenlohnbasis (circa 30 € bisher).

    Kann ich in den Stundenlohn den Fahrtkostenzuschuss (pauschal versteuert) und den AG-Zuschuss für die Kindergartenbetreuung mit reinrechnen?

    Auch wenn es sich dabei um einen sozialversicherungsfreien Bezug handelt? Oder verfälscht man dann den Stundenlohn? (wären dann 35,13 € Stundenlohn, den ich bei der Krankenkasse angeben würde)


    Außerdem wollte ich fragen, wie viel beim Mutterschutzlohn und beim Zuschuss zum Mutterschutzgeld über die U2 Umlage jeweils zurückerstattet wird.


    Vielen lieben Dank!


    Beste Grüße 

  • 02
    RE: Mutterschutzlohn mit Stundenlohnbasis

    Guten Tag,


    Ihre Frage, ob ein Fahrkostenzuschuss und ein Zuschuss zur Kindergartenbetreuung in den Mutterschutzlohn mit einberechnet werden dürfen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich sind pauschal versteuerte Zuschüsse nicht sozialversicherungspflichtig und somit auch nicht dem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Hier empfehlen wir Ihnen, die zuständige Einzugsstelle einzubinden.


    Im Rahmen des Umlageverfahrens U2 werden sowohl beim Mutterschutzlohn als auch beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld 100% zurückerstattet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.