Expertenforum - monatlichen Auszahlungsbetrag im Arbeitsvertrag begrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

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  • 01
    monatlichen Auszahlungsbetrag im Arbeitsvertrag begrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

    Ausgangslage:

    ein (potenzieller) Mitarbeiter möchte im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung innerhalb der bekannten zeitlichen Regularien für uns Tätig werden.

    Er gibt an jedoch pro Monat maximal z.B. 400 Euro Nebeneinkünfte erzielen zu dürfen.


    Frage:

    Wäre es rechtlich zulässig im Arbeitsvertrag die Festlegungen zu treffen, dass

    a) maximal X Euro / Monat ausgezahlt werden

    b) hierbei eventuell auflaufende Überstunden über ein Arbeitszeitkonto mitgezogen und in den darauffolgenden Monaten, wo weniger bzw. gar keine Arbeitsleistung erbracht wird, zur Auszahlung zu bringen?

    Oder muss die geleistete Arbeitszeit 1:1 im jeweiligen Monat komplett vergütet werden?

    Der geltende Mindestlohn ist hier selbstverständlich berücksichtigt.

  • 02
    RE: monatlichen Auszahlungsbetrag im Arbeitsvertrag begrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Grundsätzlich können auch bei kurzfristig Beschäftigten Arbeitszeitkonten eingerichtet werden. Allerdings müssen dabei auch die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung beachtet werden. Durch die Führung eines Arbeitszeitkontos und die bezahlte Freistellung des Mitarbeiters können diese Grenzen also nicht „ausgehebelt“ werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: monatlichen Auszahlungsbetrag im Arbeitsvertrag begrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

    Vielen Dank für die Aufklärung dazu.

    Zum besseren Verständnis habe ich ein Beispiel mitgebracht um letzte Fragen ausräumen zu können:


    Ausgangslage: Mitarbeiter Mustermann ist als kurzfristig beschäftigter Mitarbeiter angestellt, man orientiert sich an der Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen.

    Das monatlich auszuzahlende Entgelt soll bei 500 Euro gedeckelt werden


    Im Monat Januar 2024 hat der Mitarbeiter an 5 Tagen insgesamt 51,77 Stunden geleistet.

    Bei einem Stundenlohn von 16 Euro kommt somit ein Entgelt von 828,32 Euro zu stande.

    Wir zahlen auf Grund der Vereinbarung 31,25Std. aus, was genau die 500 Euro ausmacht.


    In der Abrechnung für den Monat Februar bringen wir die verbleibenden 20,52 Std. (=328,32 Euro) aus. Neue Arbeitsstunden werden hier nicht geleistet.


    Frage: Bleibt es für die Zählung der Arbeitstage bei denen (hier 5) wo die Stunden tatsächlich entstanden sind oder muss man bei Auszahlung von Zeitguthaben zusätzliche Arbeitstage zählen?

    Es könnte durchaus auch Monate geben, wo a) anteilig Überstunden und b) anteilig neu erbrachte Arbeitstunden zur Auszahlung kommen.

  • 04
    RE: monatlichen Auszahlungsbetrag im Arbeitsvertrag begrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Zunächst stehen die zeitlichen Geringfügigkeitsgrenzen selbstständig nebeneinander. Sie müssen also beide Grenzen (3 Monate oder 70 Arbeitstage) beachten.


    Im Übrigen richtet sich die Zählung der Arbeitstage nach den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen, soweit die Arbeitsleistung ausbleibt, nach den vereinbarten; bei Ihnen also 5 Tage.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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