Ausgangslage:
ein (potenzieller) Mitarbeiter möchte im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung innerhalb der bekannten zeitlichen Regularien für uns Tätig werden.
Er gibt an jedoch pro Monat maximal z.B. 400 Euro Nebeneinkünfte erzielen zu dürfen.
Frage:
Wäre es rechtlich zulässig im Arbeitsvertrag die Festlegungen zu treffen, dass
a) maximal X Euro / Monat ausgezahlt werden
b) hierbei eventuell auflaufende Überstunden über ein Arbeitszeitkonto mitgezogen und in den darauffolgenden Monaten, wo weniger bzw. gar keine Arbeitsleistung erbracht wird, zur Auszahlung zu bringen?
Oder muss die geleistete Arbeitszeit 1:1 im jeweiligen Monat komplett vergütet werden?
Der geltende Mindestlohn ist hier selbstverständlich berücksichtigt.