Guten Tag,
Ein Unternehmen A übernimmt Mitarbeiter aus einem anderen Unternehmen B zum 01.03.24.
Insofern handelt es sich um zwei Beschäftigungsverhältnisse, d.h. die Mitarbeiter scheiden zum 29.02.24 aus dem Unternehmen B aus, entsprechende SV-meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen werden erstellt.
Diese Mitarbeiter beginnen das neue Beschäftigungsverhältnis beim Unternehmen A zum 01.03.24, deswegen ist es auch nicht erforderlich SV-Vortragswerte beim Unternehmen A vorzutragen.
Wenn diese neuen Mitarbeiter im März oder April 24 nun eine Einmalzahlung erhalten, darf das Unternehmen die SV- Vortragswerte vom Unternehmen B berücksichtigen?
Vielen Dank!