Expertenforum - Mitarbeiterübernahme in ein neues Unternehmen

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  • 01
    Mitarbeiterübernahme in ein neues Unternehmen

    Guten Tag,


    Ein Unternehmen A übernimmt Mitarbeiter aus einem anderen Unternehmen B zum 01.03.24.


    Insofern handelt es sich um zwei Beschäftigungsverhältnisse, d.h. die Mitarbeiter scheiden zum 29.02.24 aus dem Unternehmen B aus, entsprechende SV-meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen werden erstellt.


    Diese Mitarbeiter beginnen das neue Beschäftigungsverhältnis beim Unternehmen A zum 01.03.24, deswegen ist es auch nicht erforderlich SV-Vortragswerte beim Unternehmen A vorzutragen.


    Wenn diese neuen Mitarbeiter im März oder April 24 nun eine Einmalzahlung erhalten, darf das Unternehmen die SV- Vortragswerte vom Unternehmen B berücksichtigen?


    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Mitarbeiterübernahme in ein neues Unternehmen

    Sehr geehrter Herr Stahl,
     
    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um zwei getrennte Beschäftigungsverhältnisse. Die Einmalzahlung erfolgt während der Beschäftigung bei Arbeitgeber B und ist ausschließlich diesem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen. Vorbeschäftigungen sind nicht zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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