Expertenforum - Mitarbeiterin im Ausland

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  • 01
    Mitarbeiterin im Ausland

    Sehr geehrtes Experten Team,

    wir haben folgenden Fall:

    Mitarbeiterin ist in den Urlaub geflogen, schwanger, (ins Heimatland Indien). Konnte dann nicht zurück, weil der Arzt es verboten hat. Hat dann bis zum Beginn der Mutterschutzfrist 11.12.2023 von Indien aus gearbeitet. Sie kommt im März 2024 nach der Mutterschutzfirst wieder zurück nach Deutschland. Hat auch hier ihren Lebensmittelpunkt und ihre Wohnung behalten in der Zeit.

    Es ist jetzt fraglich wie die Sozialversicherungsrechtliche Abrechnung aussieht.

    1. Kann sie in Deutschland für die Zeit vor Mutterschutzfrist SV-rechtlich angerechnet werden BGS 1111?

    2. Darf sie überhaupt in Mutterschutz gehen und Mutterschaftsgeld erhalten?

    3. Müssen Anträge gestellt werden, dass sie in Deutschland SV-pflichtig bleibt.

    Vielen Dank im Voraus

    VG

  • 02
    RE: Mitarbeiterin im Ausland

    Guten Tag,
     
    die Frage, ob die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmerinnen, die vorübergehend in Indien im Homeoffice beschäftigt werden, weiter besteht, ist in erster Linie im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens mit Indien zu klären. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Renten– und Arbeitslosenversicherung.
    Bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung sind die allgemeinen Regelungen zur Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) anzuwenden. Grundsätzlich ist hier im Rahmen einer Ausstrahlung auch für die befristete Telearbeit im Homeoffice Krankenversicherungspflicht nicht ausgeschlossen.
     
    Von dieser sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung hängen insoweit auch die leistungsrechtlichen Ansprüche ab.
     
    Da wir im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindlichen Einzelfallentscheidungen treffen können und die Beurteilung von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, die auch nur bedingt
    aus der Fragestellung hervorgehen, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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