Sehr geehrtes Experten Team,
wir haben folgenden Fall:
Mitarbeiterin ist in den Urlaub geflogen, schwanger, (ins Heimatland Indien). Konnte dann nicht zurück, weil der Arzt es verboten hat. Hat dann bis zum Beginn der Mutterschutzfrist 11.12.2023 von Indien aus gearbeitet. Sie kommt im März 2024 nach der Mutterschutzfirst wieder zurück nach Deutschland. Hat auch hier ihren Lebensmittelpunkt und ihre Wohnung behalten in der Zeit.
Es ist jetzt fraglich wie die Sozialversicherungsrechtliche Abrechnung aussieht.
1. Kann sie in Deutschland für die Zeit vor Mutterschutzfrist SV-rechtlich angerechnet werden BGS 1111?
2. Darf sie überhaupt in Mutterschutz gehen und Mutterschaftsgeld erhalten?
3. Müssen Anträge gestellt werden, dass sie in Deutschland SV-pflichtig bleibt.
Vielen Dank im Voraus
VG