Hallo Expertenteam, wir möchten in diesem Jahr eine Überstundenspendenaktion ins Leben rufen. Unsere Mitarbeitenden können sich freiwillig dazu entschließen, an eine von ihnen gewählte Organisation einen Teil ihrer Überstunden aus 2026 zu spenden und unser Unternehmen verdoppelt dann den sich aus dem ermittelten Betrag die Spende. Was müssen wir hierbei sv- und lohnsteuerrechtlich beachten? Vielen Dank.
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