Expertenforum - Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland

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  • 01
    Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland

    Hallo liebes Experten-Team,


    unterliegt ein Mitarbeiter mit einem Wohnsitz im Ausland (Lettland) der deutschen Sozialversicherung?

    Der Berufskraftfahrer wird drei Monate am Stück in Deutschland arbeiten. Während dieses Zeitraums befindet er sich durchgängig in Deutschland und wird in seinem Fahrzeug leben. Nach dem dreimonatigen Zeitraum wird er wieder für drei Monate zurück nach Lettland reisen. Er befindet sich also immer 3 Monate lang im Wechsel in Lettland und in Deutschland.

  • 02
    RE: Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland

    Hallo klinger,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    In Ihrem Sachverhalt besteht für die Dauer der Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den deutschen Rechtsvorschriften und der Arbeitnehmer ist bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl zu versichern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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