Hallo liebes Experten-Team,
unterliegt ein Mitarbeiter mit einem Wohnsitz im Ausland (Lettland) der deutschen Sozialversicherung?
Der Berufskraftfahrer wird drei Monate am Stück in Deutschland arbeiten. Während dieses Zeitraums befindet er sich durchgängig in Deutschland und wird in seinem Fahrzeug leben. Nach dem dreimonatigen Zeitraum wird er wieder für drei Monate zurück nach Lettland reisen. Er befindet sich also immer 3 Monate lang im Wechsel in Lettland und in Deutschland.