Expertenforum - Mitarbeiter innerhalb der Firmengruppe ausleihen und richtig melden...

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  • 01
    Mitarbeiter innerhalb der Firmengruppe ausleihen und richtig melden...

    Ein Mitarbeiter unserer Unterfirma, der GmbH soll befristet in unserer Hauptfirma, der GmbH & Co. KG beschäftigt werden.

    Der Mitarbeiter soll von der GmBH "ausgeliehen" werden, und sein bisheriges Arbeitsverhältnis dort soll unverändert ruhen.

    Für die "neue" Beschäftigung in der GmbH & Co. KG wurde ein befristeter Vertrag verfasst, in dem auch die ruhendstellung vereinbart ist.

    Setze ich bei dem Mitarbeiter in dem bisherigen Arbeitsverhältnis "nur" eine Unterbrechung ohne Lohnfortzahlung (gesetzlich Versicherten) zum 29.02.2024 ein und melde ihn über den Hauptsitz underer Firma, der Co. KG dann zur Sozielversicherung an?

    Und sind wir in der GmbH & Co. KG dann auch der erste Arbeitgeber?


    Ich hoffe die Frage ist verständlich. Vielen Dank im Voraus....

  • 02
    RE: Mitarbeiter innerhalb der Firmengruppe ausleihen und richtig melden...

    Hallo KNS,
     
    aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis handelt.
     
    Demzufolge wäre nach unserem Verständnis nach den Regelungen der DEÜV das ruhende Beschäftigungsverhältnis unter der Nebenbetriebsnummer zum 29.02.2024 mit dem Meldegrund „33“ abzumelden und zum Folgetag mit dem Meldegrund „13“ unter der Hauptbetriebsnummer anzumelden.
     
    Demzufolge liegt hier keine Mehrfachbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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