Guten Tag Expertenteam,
für einen Zeitraum von 10 ½ Monaten wurde ein Mitarbeiter aus dem sog. vertragslosen Ausland eingestellt. Er hat eine deutsche SV-Nr. und einen Wohnsitz in Deutschland angegeben; die Ehefrau und minderjährigen Kinder leben jedoch weiterhin im Ausland. Aufgrund des Arbeitsvertrages mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber wurde er nach dem Territorialitätsprinzip mit Beitragsgruppe 1 1 1 1 angemeldet.
Nun hat dieser Mitarbeiter eine „Krankenversicherung für ausländische Gäste bis 365 Tage“ vorgelegt, die bis zum Ende seines befristeten Arbeitsverhältnisses läuft. Gibt es in solchen Fällen Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip, so dass ggfs. keine KV-pflicht entsteht?
Bereits jetzt schon vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
LohnabrechnerSV