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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijobber und Fahrtkosten ÖPNV

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Student ist Minijobber und hat in seinem Semesterbeitrag einen Anteil für ein Deutschlandsemesterticket enthalten. Der Semesterbeitrag wird per Lastschrift

    vom Konto der Eltern abgebucht.

    Kann der Arbeitgeber den Anteil des Deutschlandsemesterticket am Semesterbeitrag den Minijobber Studenten steuer- und sv frei erstatten? Oder ist es nicht möglich, da die Eltern den Semesterbeitrag bezahlen?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Minijobber und Fahrtkosten ÖPNV

    Guten Tag,


    ein Arbeitgeber kann für Beschäftigte Zuschüsse zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren oder ganz übernehmen. Diese sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum laufenden Verdienst geleistet werden. In der Sozialversicherung sind diese dann ebenfalls beitragsfrei. Diese Regelung gilt auch für Minijobber.


    Dass die Semesterbeiträge für die KV der Studenten von den Eltern getragen werden ist bei der Beurteilung unerheblich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minijobber und Fahrtkosten ÖPNV

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Leider erschließt sich mir der Satz:

    "Dass die Semesterbeiträge für die KV der Studenten von den Eltern getragen werden ist bei der Beurteilung unerheblich." Nicht ganz. Semesterbeiträge für die KV?

    In unserem Fall wird der Semesterbeitrag inkl. Fahrkarte ÖPNV von den Eltern bezahlt. Kann dieser Anteil des ÖPNV von AG im Minijobb zusätzlich erstattet werden ohne das der Minijob in Gefahr gerät?

    Vielen Dank Kluge

  • 04
    RE: Minijobber und Fahrtkosten ÖPNV

    Guten Tag,


    entscheidend für die Beurteilung ist, dass der Zuschuss zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich zum laufenden Verdienst geleistet werden.


    Aus unserer Ansicht ist es tatsachlich unerheblich, ob der Student selbst oder aber seine Eltern die tatsächlichen Kosten für das Deutschlandsemesterticket getragen hat. Insofern ist der Zuschuss, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Verdienst gezahlt wird, nach unserer Einschätzung unschädlich für die Beurteilung des Minijobs.


    Verbindlich kann Ihnen nur die Minijobzentrale als Einzugsstelle eine Antwort geben, ob der Fahrkostenzuschuss Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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