Expertenforum - Minijob und nicht krankenversichert

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  • 01
    Minijob und nicht krankenversichert

    Guten Tag,

    ein rumänischer Staatsangehöriger, der derzeit in Deutschland wohnt, soll ab 20.3.2024 als Minijobber eingestellt werden. Der Beschäftigte geht derzeit keiner Tätigkeit nach und ist derzeit nicht krankenversichert (wird er ab 1.5., da er dann eine -bei einem anderen Arbeitgeber- versicherungspflichtige Tätigkeit beginnen wird). Ist er im Minijob ab 20.3. "normal" anzumelden mit PG 109 und Beitragsgruppe 6100 (bzw. 6500 bei Verzicht auf die Rentenversicherungsbeiträge)?

  • 02
    RE: Minijob und nicht krankenversichert

    Guten Tag,
     
    der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Aus diesem Beitrag entsteht für den Minijobber kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer, so dass z. B. auch kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

    Als Arbeitgeber müssen Sie den Pauschalbeitrag nur bezahlen, wenn Ihr Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minijob und nicht krankenversichert

    Guten Tag,


    das heißt also die Beitragsgruppe lautet in diesem Fall 0100 bzw. 0500?

     

  • 04
    RE: Minijob und nicht krankenversichert

    Guten Tag,
     
    sofern keine gesetzliche Krankenversicherung besteht, sind keine pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten, so dass die Beitragsgruppe in der KV „0“ ist.
     
    Die Beitragsgruppe „0500“ ist anzuwenden, wenn der Mitarbeiter sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Lässt der Mitarbeiter sich nicht befreien, ist die Beitragsgruppe „0100“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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