Hallo liebes Expertenteam,
einer unserer Minijobber nimmt demnächst Elternzeit.
Wenn die Elternzeit am 22.05. beginnt, darf er dann im Mai im Zeitraum 01.05. bis 21.05.
die 538 € ausschöpfen oder muss der Betrag auf den Teilmonat heruntergerechnet werden?
Danke und viele Grüße!