Wir hatten ja über Minijobs und die Einhaltung der 6.456 Euro Grenze gesprochen, sowie über die Einhaltung der 7.532 Euro Grenze.
Meine Frage hierzu wäre, zum Zeitpunkt der Prüfung ist ja die Inflationsausgleichsprämie noch anwendbar.
Laut BMF darf die Inflationsausgleichsprämie auch genutzt werden um Überstunden abzugelten, solange auf die Auszahlung der Überstunden kein Anspruch besteht.
Wäre es möglich per Inflationsausgleichsprämie ein Überschreiten der 7.532 Euro zu umgehen?