Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Auszubildende möchte bei uns zusätzlich einen Minijob ausüben (also beim gleichen Arbeitgeber). Ist dies möglich bzw. bleibt der Minijob in diesem Fall sozialversicherungsfrei oder sind beide Beschäftigungen (Ausbildung und Minijob) zusammenzurechnen, ist also von einem einheitliches Beschäftigungsverhältnis auszugehen?