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  • 01
    Minijob / Ausländische Krankenversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben folgenden Fall. Ein Mandant möchte eine Minijobberin einstellen.

    Nach Rückmeldung des Personalfragebogens ist diese bei der staatl. Argentinischen Krankenkasse über den Hauptarbeitgeber krankenversichert.

    Sie hat einen Wohnsitz in Deutschland und die deutsche Staatsangehörigkeit .


    Wie muss sie nun angemeldet werden? mit 6500 oder 0500? Ist die ausländische Krankenkasse wie eine Private Krankenkasse anzusehen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Minijob / Ausländische Krankenversicherung

    Hallo Julia20,


    der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig entlohnt Beschäftigte in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Sofern der Krankenversicherungsschutz über einen ausländischen Krankenversicherungsträger („staatliche Krankenversicherung in Argentinien“) sichergestellt wird, sind vom Arbeitergeber keine pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung abzuführen (Beitragsgruppenschlüssel „0500“, sofern von der Rentenversicherungspflicht befreit ).


    Der Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz in Argentinien ist den Entgeltunterlagen beizufügen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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