Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben folgenden Fall. Ein Mandant möchte eine Minijobberin einstellen.
Nach Rückmeldung des Personalfragebogens ist diese bei der staatl. Argentinischen Krankenkasse über den Hauptarbeitgeber krankenversichert.
Sie hat einen Wohnsitz in Deutschland und die deutsche Staatsangehörigkeit .
Wie muss sie nun angemeldet werden? mit 6500 oder 0500? Ist die ausländische Krankenkasse wie eine Private Krankenkasse anzusehen?
Vielen Dank im Voraus.