Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Minijobber verdient 1-3.2024 520,00 € ab 4. bis 12.2024 soll er 538,00 € verdienen. Im Mai 2024 hat er 10 jähriges Betriebsjubiläum und wird laut der geltenden Betriebsvereinbarung dafür 500,00 € Gratifikation erhalten. Ist dies schädlich für den Status eines Minijobber?
Wenn ja, kann die Gratifikation auch in Form der Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden?
Vielen Dank Kluge