Expertenforum - Minijob

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  • 01
    Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Minijobber hat den Höchstbetrag des Verdienstes und den Sachbezugswert ausgeschöpft.

    Zusätzlich hat er Gesundheitsleistungen bezahlt bekommen. Laut Rechnungsaufdruck nach den Voraussetzung § 20 SGB (Prävention). In Vorbereitung einer Außenprüfung sieht es wohl so aus, dass es entgegen der Rechnungsbeschreibung keine spezielle Kurs-Zertifizierung gibt. Besteht hier nachträglich eine Gefahr für die Anwendung des Minijob?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Minijob

    Guten Tag,
     
    Gesundheitsleistungen, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem jährlichen Wert von 600 EUR steuerfrei und stellen damit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.
     
    Voraussetzung ist eine Zertifizierung der Maßnahme durch die Zentrale Prüfstelle Prävention oder eine Krankenkasse. Entsprechende Nachweise sind Bestandteil der Lohnunterlagen.
     
    Sofern hier im Nachhinein die Anerkennung als steuerfreien Bezug z. B. im Rahmen einer Steuerprüfung entfällt, hat dies zur Konsequenz, dass dieser Bezug dann als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zu werten ist.
     
    In diesem Fall ändert sich dann in der Folge auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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