Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Minijobber hat den Höchstbetrag des Verdienstes und den Sachbezugswert ausgeschöpft.
Zusätzlich hat er Gesundheitsleistungen bezahlt bekommen. Laut Rechnungsaufdruck nach den Voraussetzung § 20 SGB (Prävention). In Vorbereitung einer Außenprüfung sieht es wohl so aus, dass es entgegen der Rechnungsbeschreibung keine spezielle Kurs-Zertifizierung gibt. Besteht hier nachträglich eine Gefahr für die Anwendung des Minijob?
Vielen Dank Kluge