Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ANin hat einen Minijob mit 477,00 € und erhält zusätzlich Krippengrundbeitrag und Essengeld sowie das Deutschlandticket. Muss die Erstattung der Kinderbetreuung und der FK ÖPNV extra im Vertrag vereinbart sein oder reicht es für die zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohen, wenn diese im Lohnschein ausgewiesen sind, um die SV-Freiheit zu sichern? Vielen Dank Kluge