Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Mindest- und Höchstdauer beim Abschluss eines Altersteilzeitvereinbarung? Wo ist dies geregelt?
Vielen Dank.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Mindest- und Höchstdauer beim Abschluss eines Altersteilzeitvereinbarung? Wo ist dies geregelt?
Vielen Dank.
Hallo G. Mayr,
mit Beschäftigten über 55 Jahren kann der Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Nach unseren Informationen läuft die Altersteilzeit grundsätzlich über drei Jahre. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Laufzeit aber auf bis zu sechs Jahre verlängern. Eine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit sieht das Altersteilzeitgesetz – anders bei der erwähnten Höchstdauer - dagegen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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