Hallo Expertenteam,
wir möchten einen Student (Masterstudium) für eine Abschlussarbeit beschäftigen. (Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, Personengruppe 190 mit 0000)
Da er weiter weg wohnt, hat er sich eine Zimmer in der Nähe gemietet. Nun möchten wir gerne dies mit einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 450 € bezuschussen.
Wie verhält sich dies nun sv- und steuerrechtlich? In der Regel ist der Mietzuschuss bei Arbeitnehmer sv- und steuerpflichtig, außer er würde die doppelte Haushaltsführung greifen. Aber hier liegt ja kein Arbeitsverhältnis vor.
Viel Dank im Voraus.