Expertenforum - Mietzuschuss Masterand

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  • 01
    Mietzuschuss Masterand

    Hallo Expertenteam,


    wir möchten einen Student (Masterstudium) für eine Abschlussarbeit beschäftigen. (Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, Personengruppe 190 mit 0000)

    Da er weiter weg wohnt, hat er sich eine Zimmer in der Nähe gemietet. Nun möchten wir gerne dies mit einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 450 € bezuschussen.


    Wie verhält sich dies nun sv- und steuerrechtlich? In der Regel ist der Mietzuschuss bei Arbeitnehmer sv- und steuerpflichtig, außer er würde die doppelte Haushaltsführung greifen. Aber hier liegt ja kein Arbeitsverhältnis vor.


    Viel Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Mietzuschuss Masterand

    Hallo KE-Personal,

    Gegenstand einer Masteranden-Vereinbarung ist regelmäßig, dass die Masterarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird; unter Umständen werden auch Vergütungen bzw. Honorare gezahlt.
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Masterarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten.
     
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn – wie in Ihrem Fall - ein Mietzuschuss gewährt wird.
     
    Demzufolge sind für den Masteranden weder Meldungen zu erstellen, noch sind Beiträge zu entrichten.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zum Steuerrecht bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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