Expertenforum - Midijob - hauptberuflich angestellt & nebenberuflich selbstständig

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  • 01
    Midijob - hauptberuflich angestellt & nebenberuflich selbstständig

    Hallo zusammen,


    wir haben eine Mitarbeiter, die hauptberuflich bei uns beschäftigt ist und ein Einkommen unter 2.000 € hat. Sie ist nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbstständig. Müssen ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit bei der Einkommensgrenze für den Midijob berücksichtigt werden? Müssen wir uns hier monatlich eine Information über die Verdiensthöhe einholen?


    Herzlichen Dank für Ihre Prüfung und Rückmeldung.

  • 02
    RE: Midijob - hauptberuflich angestellt & nebenberuflich selbstständig

    Hallo FrW,
     
    für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von monatlich 538,01 € bis 2.000,00 € ist die Beitragsberechnung im Übergangsbereich vorzunehmen.
     
    Sofern die Arbeitnehmerin neben einer Beschäftigung eine „nebenberuflich“ selbstständige Tätigkeit ausübt, findet der Übergangsbereich für die Beitragsberechnung aus der Beschäftigung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und grundsätzlich auch in der Kranken- und Pflegeversicherung Anwendung.
     
    Die Einnahmen des Arbeitnehmers aus einer neben der Beschäftigung ausgeübten selbstständigen Tätigkeit werden bei der Feststellung, ob der Übergangsbereich anzuwenden ist, nicht berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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