Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiter, die hauptberuflich bei uns beschäftigt ist und ein Einkommen unter 2.000 € hat. Sie ist nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbstständig. Müssen ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit bei der Einkommensgrenze für den Midijob berücksichtigt werden? Müssen wir uns hier monatlich eine Information über die Verdiensthöhe einholen?
Herzlichen Dank für Ihre Prüfung und Rückmeldung.