Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Begriff des Entgeltes. Im öffentlichen Dienst haben wir unterschiedliche Bruttos. Das sozialversicherungsrechtliche Brutto ist das Brutto plus einen Hinzurechnungsbetrag aufgrund der Zusatzversorgung (VBL).
Welches Brutto nehme ich für die vorausschauende Betrachtung, das Brutto oder das sozialversicherungspflichtige Brutto?