Expertenforum - Midijob: Brutto oder sozialversicherungspflichtiges Brutto

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  • 01
    Midijob: Brutto oder sozialversicherungspflichtiges Brutto

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zum Begriff des Entgeltes. Im öffentlichen Dienst haben wir unterschiedliche Bruttos. Das sozialversicherungsrechtliche Brutto ist das Brutto plus einen Hinzurechnungsbetrag aufgrund der Zusatzversorgung (VBL).

    Welches Brutto nehme ich für die vorausschauende Betrachtung, das Brutto oder das sozialversicherungspflichtige Brutto?

  • 02
    RE: Midijob: Brutto oder sozialversicherungspflichtiges Brutto

    Guten Tag,
     
    im Sozialversicherungsrecht wird das regelmäßige Arbeitsentgelt berücksichtigt. In § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) finden Sie die Vergütungen, die zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gehören.
     
    Daraus ergibt sich, dass das sozialversicherungsrechtliche Brutto Berücksichtigung findet bei der vorausschauenden Betrachtung für die Anwendung der besonderen Regelungen des Übergangsbereichs.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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