Expertenforum - Meldungen SV

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  • 01
    Meldungen SV

    Hallo,


    ein AN tritt zum 01.10. ein und wird am 12.10. bis 13.10. krank. Ab 14.10. ist er wieder arbeitsfähig. Wir zahlen kein Entgelt vom 12.10. bis 13.10., das Geld bekommt er von seiner KK. Welche Meldungen müssen kommen?

    10 Anmeldung zum 01.10. und danach eine Unterbrechungsmeldung von wann bis wann?

  • 02
    RE: Meldungen SV

    Guten Tag,
     
    die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung ist dann erforderlich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt unterbrochen wird.
    Nach Ihrer Schilderung bekommt der Mitarbeiter 2 Tage Krankengeld, so dass in Ihrem Fall nur eine Anmeldung zum 01.10. vorzunehmen ist. Eine weitere Meldung ist nicht abzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

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