Hallo Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin war bis 30.04.2024 in Elternzeit. Sie wollte bei Ihrem AG eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit machen, der AG hat es aber abgelehnt. Dann ist sie zur Bundesagentur für Arbeit gegangen und hat sich ab 13.11.2023 (also während der Elternzeit) arbeitslos gemeldet und hat Alo Geld bezogen. Laut der Bundesagentur für Arbeit kann man während der Elternzeit Alogeld beantragen, wenn man mindestens 15 Stunden für eine Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen kann und der bisherige AG das aber nicht anbietet. Aber wie ist es im Meldeverfahren? Bleibt die Meldung des AG´s neben der Arbeitslosengeldmeldung offen oder muss der AG einen Tag vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes abmelden, hier also zum 12.11.2023?
Vielen Dank.