Hallo,
für die Mitarbeiterin beginnt am 21.12.2023 die Schutzfrist Mutterschutz; grds ist vom 01.01.23 - 20.12.23 eine Meldung Grd. 51 zu machen. Wir rechnen mit DATEV ab und DATEV erstellt für diesen Fall keine Unterbrechungsmeldung zum 20.12.23 (Grd 51), sondern erstellt für 01.01.23 - 31.12.23 eine Meldung Grund 50 (Jahresmeldung).
Ist das zutreffend? Die Krankenkasse verlangt eine Meldung 01.01.23 - 20.12.23 Grund 51?
Was ist korrekt? Wo kann ich das nachlesen? DANKE!