Expertenforum - Meldung zur Sozialversicherung Jahresmeldung / Unterbrechungsmeldung

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  • 01
    Meldung zur Sozialversicherung Jahresmeldung / Unterbrechungsmeldung

    Hallo,

    für die Mitarbeiterin beginnt am 21.12.2023 die Schutzfrist Mutterschutz; grds ist vom 01.01.23 - 20.12.23 eine Meldung Grd. 51 zu machen. Wir rechnen mit DATEV ab und DATEV erstellt für diesen Fall keine Unterbrechungsmeldung zum 20.12.23 (Grd 51), sondern erstellt für 01.01.23 - 31.12.23 eine Meldung Grund 50 (Jahresmeldung).

    Ist das zutreffend? Die Krankenkasse verlangt eine Meldung 01.01.23 - 20.12.23 Grund 51?


    Was ist korrekt? Wo kann ich das nachlesen? DANKE!

  • 02
    RE: Meldung zur Sozialversicherung Jahresmeldung / Unterbrechungsmeldung

    Guten Tag,
     
    die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung (§ 9 DEÜV) ist dann erforderlich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt unterbrochen wird.
     
    Eine Jahresmeldung (§ 10 DEÜV) ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten, zu erstatten. Es fällt keine Jahresmeldung an, wenn bereits zuvor eine Unterbrechungsmeldung erfolgt ist und die Unterbrechung über den 31.12. hinaus andauert.
     
    In Ihrem Fall ist eine Unterbrechungsmeldung zum 20.12.2023 zu erstellen, da die Unterbrechung über den Jahreswechsel weiterbesteht und die versicherungspflichtige Beschäftigung für mindesten einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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