Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Beschäftigter ist dauerkrank und hat bis 08.02.2022 Krankengeldzuschuss erhalten, bis 29.11.22 Krankengeld.
Im Oktober reicht er einen Rentenbescheid über eine rückwirkend zum 01.05.2022 beginnende volle Erwerbunfähigkeitsrente auf Dauer ein. Das Arbeitsverhältnis endet somit zum 30.11.2023.
Wir haben im Abrechnungssystem SAP dann rückwirkend zum 01.05.2022 die Krankheit abterminiert und Erwerbsminderungsrente ab 01.05.2022-30.11.2023 eingegeben. Dies führt aber dazu, dass für den Mai 2022 30 SV Tage generiert werden und Einmalzahlungen in 2022 beitragspflichtig werden.
Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Helge Seeger