Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant hat 365,00 € Prämie aus dem Selbstbehalt-Wahltarif erstattet bekommen.
In der Jahresmeldung an die Steuerbehörde werden jedoch 450,00 € als Prämie für die Teilnahme an einem Wahltarif als gemeldet bescheinigt mit dem Hinweis, dass das es sich um die Bruttoprämie vor Verrechnung von Selbstbehalten und Verbindlichkeiten handelt. Wie ist dieser Umstand zu begründen? Warum werden nicht 365 € bescheinigt, da diese ja auch nur die
als Erstattung von den Zahlbeträgen in der Steuererklärung abzuziehen sind.
Vielen Dank Kluge