Hallo Zusammen,
wir haben einen Arbeitnehmer, der zum 04.12.2023 eingetreten ist. Es wurde eine 10er Anmeldung zum 04.12.23 an die KK übermittelt. Im Monat 03/24 hat der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung erhalten, die aufgrund der Märzklausel dem Jahr 2023 zugeordnet wurde. Daraufhin wurde eine 54er Meldung für den Zeitraum 01.12.-31.12.2023 erstellt. Wir wurden darüber informiert, dass diese 54er Meldung falsch ausgestellt wäre und auf den Zeitraum 04.12.-31.12.23 geändert werden muss. Ist dies korrekt? Wird nicht die 54er Meldung immer für den entsprechenden Monat gemeldet (1. bis letzter Tag) oder muss die 54er Meldung tatsächlich ab Eintrittsdatum übermittelt werden (04.12.-31.12.23)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe