Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einem Beschäftigten mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Einige dieser Beschäftigungsverhältnisse unterliegen der RV-Pflicht in der gesetzlichen RV und andere Beschäftigungsverhältnisse sind im Versorgungswerk beitragspflichtig.
Sind bei der Prüfung der BBG der gesetzlichen RV auch die Entgelte, die beim Versorgungswerk beitragspflichtig sind, zu berücksichtigen? Oder ist eine separate Betrachtung notwendig? Dies würde bedeuten, dass für die Prüfung der gesetzlichen RV-BBG ausschließlich die Beschäftigungsverhältnisse zu berücksichtigen sind, für die Beitragspflicht in der gesetzlichen RV besteht.
Vielen Dank!