Liebes Expertenteam,
ich bräuchte Ihre Einschätzung zur folgendem Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer ist in 2023 mehrfach beschäftigt. Aufgrund der Rückmeldung der Krankenkasse in 2024 (Prüfergebnis GKV Monatsmeldung) ergibt sich für 2023 ein laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt, welches die Beitragsbemessungsgrenze in der KV in den Monaten Januar bis Dezember 2023 überschreitet. Ich habe nun die Beiträge des Arbeitnehmers neu berechnet. Hieraus ergeben sich bei den Beiträgen zur Krankenversicherung, dem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und den Beiträgen zur Pflegeversicherung im Vergleich zu den bisher gemeldeten Beiträgen Überzahlungen.
Ist für die weitere Handhabung folgende Vorgehensweise richtig?
a) Ich erstatte im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung (z.B. März) dem Arbeitnehmer die überzahlten Arbeitnehmerbeiträge.
b) Die bisher für 2023 übermittelten Beitragsnachweise bleiben unverändert (also keine Stornierung der bisherigen Beitragsnachweise und Neuübermittlung mit den berichtigten Werten). Die überzahlten Beiträge 2023 setze ich vielmehr beim nächsten Beitragsnachweis (März 2024) ab und vermindere jeweils die betreffende Beitragsposition um den Beitragsüberhang aus 2023.
c) Die Jahresmeldung zur SV für den Arbeitnehmer für 2023 bleibt unverändert, da die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung insgesamt nicht überschritten wurde.
d) Die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 belibt hinsichtlich der Angaben zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung unverändert, da eine Beitragsminderung erst in 2024 erfolgt.
Vielen Dank für eine Stellungnahme!