Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN ist seit 2019 im Minijob bei AG A beschäftigt und hat sich von den Beiträge zur RV auf Antrag befreien lassen. Im Jahr 2024 beginnt er eine 2. Beschäftigung bei AG B. Die Summe des Verdienstes bei A + B übersteigen 538,00 € nicht. Wirkt die Befreiung von den Beiträge zur RV aus dem Beschäftigungsverhältnis A auch für das Beschäftigungsverhältnis B? Oder ist für B ein eigener Antrag zu stellen.
Vielen Dank Kluge