Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung im Minijob

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mehrfachbeschäftigung im Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN ist seit 2019 im Minijob bei AG A beschäftigt und hat sich von den Beiträge zur RV auf Antrag befreien lassen. Im Jahr 2024 beginnt er eine 2. Beschäftigung bei AG B. Die Summe des Verdienstes bei A + B übersteigen 538,00 € nicht. Wirkt die Befreiung von den Beiträge zur RV aus dem Beschäftigungsverhältnis A auch für das Beschäftigungsverhältnis B? Oder ist für B ein eigener Antrag zu stellen.


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung im Minijob

    Guten Tag,
     
    die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für alle zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen und für die gesamte Dauer. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Es ist demnach nicht möglich in einem Minijob die Befreiung zu wählen und im anderen die Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
     
    Der Befreiungsantrag verliert seine Wirkung, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, ansonsten erst mit Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigungen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.