Guten Tag,
wir beschäftigen einen freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter mit dem SV-Schlüssel 9011, Personengruppe 101. Der Mitarbeiter ist aufgrund seiner Tätigkeit befreit von der Rentenversicherungspflicht und im Versorgungswerk, sodass wir an den Mitarbeiter monatlichen einen Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung (maximal aus der BBG RV) über die Gehaltsabrechnung an den Mitarbeiter direkt auszahlen, damit dieser den Betrag an das Versorgungswerk abführen kann. Der Mitarbeiter hat nun eine weitere sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit.
Über die GKV-Monatsmeldungen erfolgt automatisiert die Beitragsumverteilung für die Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, damit eine Beitragsumverteilung unter Berücksichtigung beider Entgelte erfolgt. Jedoch erfolgt dies nicht für die Rentenversicherung, sodass davon auszugehen ist das der Mitarbeiter von beiden Arbeitgebern zu viel Arbeitgeberzuschuss erhalten hat.
Erfolgt die Beitragsumverteilung der Rentenversicherungsbeiträge bei Mitarbeiterin im Versorgungswerk ebenfalls über das GKV-Monatsverfahren oder muss das RV-pflichtige Fremdentgelt des 2. Arbeitgebers durch uns (Hauptarbeitgeber) manuell erfragt und in unserem Abrechnungssystem erfragt werden?
Über eine fachliche Auskunft besten Dank.