Guten Tag,
eine Mitarbeiterin aus unserem Unternehmen ist privat krankenversichert. Die Kollegin hat sich von der Krankenversicherung dauerhaft befreien lassen. (wg. Erhöhung JAEG)
Seit dem 01.11.2023 hat seine weitere Beschäftigung bei einem weiteren Arbeitgeber aufgenommen.
Aktuell verdient die Mitarbeiterin 3.000€ mtl. und hat eine Nachweis über die private KV in Höhe von 550€ mtl. eingereicht.
Sie erhält aktuell 275€ steuerfreien AG-Zuschuss von uns.
Wir haben den Verdienst des Nebenarbeitgebers angefordert, um den Beitragszuschuss im Verhältnis der Entgelte durchzuführen.
Die Kollegin möchte uns das Entgelt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
Können wir in diesem Fall die Korrektur auch erst im Rahmen der GKV Rückmeldung Anfang des Folgejahres die Verhältnisrechnung durchführen und die Beiträge zurückfordern, oder ist die Mitarbeiterin verpflichtet uns das Entgelt jetzt bereits zu melden?
Vielen Dank f. eine Rückmeldung.