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  • 01
    Masterarbeit im Betrieb und Entgelt

    Guten Tag,

    wir haben eine Person die bei uns seine Masterarbeit im Betrieb erstellt. Er hat sonst keine weiteren Aufgaben, kann die Arbeitszeit selbst wählen und trägt nichts zur Arbeitsleistung im Betrieb bei. Er erhält monatlich eine Zahlung von EUR 1.500,00.

    Wir gehen davon aus das hier wegen der fehlenden Arbeitnehmereigenschaft keine Lohnsteuer anfällt, richtig? dann muss er auch nicht zu ELSTAM angemeldet werden und erhält keine Lohnsteuerbescheinigung?

    muss diese Person die Zahlungen später in einer Steuererklärung selbst versteuern oder ist das komplett steuerfrei?

    Danke für die Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Masterarbeit im Betrieb und Entgelt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die steuerliche Einordnung erfolgt als Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit, abhängig von der konkreten Ausgestaltung. Nach der Sachverhalts-Schilderung (keine Weisungsrechte, keine Anwesenheits- und Arbeitspflichten) spricht viel für eine selbständige Tätigkeit. Dennoch kann Lohnsteuerpflicht bestehen, wenn gerade die Erstellung der Masterarbeit die geschuldete Tätigkeit darstellt und die erstellte Arbeit dem Unternehmen zu überlassen ist (z.B. Masterarbeit als Teil eines betrieblichen Projekts).

    Bei Unsicherheiten im Einzelfall empfiehlt sich die Einholung einer Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts nach § 42e EStG.


    Liegen Einkünfte aus aus selbständiger Tätigkeit vor, sind sie nicht lohnsteuerlich relevant, aber steuerpflichtig und vom Empfänger im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung zu behandeln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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