Liebes AOK-Team,
bei einem zum jetzigen Stand festangestellten Mitarbeiter liegen folgende Zeiten vor:
13.03.23 bis 16.06.23 freiwilliges Praktikum
01.08.23 bis 30.11.23 Masterand, Vereinbarung über die Anfertigung einer Masterarbeit mit einmaliger Vergütung der Masterarbeit nach erfolgreicher Abgabe der Abschlussarbeit, nicht angestellt
15.01.24 bis heute Festanstellung
Die Masterarbeit hat er also letztes Jahr zwischen August – November geschrieben, die Bestätigung über erfolgreiche Abgabe erfolgte in dem Fall aber erst, nachdem er bereits fest angestellt wurde.
Nun soll ihm wie vertraglich vereinbart die Vergütung für die Masterarbeit ausgezahlt werden.
Ist diese Auszahlung sozialversicherungsfrei?