Hallo!
Die Gesellschaft Firma X wird die Mitarbeiter, die dort beschäftigt sind, alle an die Firma Z transferieren. Beide Firmen haben eigene unterschiedliche Betriebsnummern. Die Firma X
wird ab dem 01.03.24 nicht mehr existieren. Wir würden daher die Mitarbeiter der Firma X mit dem Meldegrund 30 zum 29.02..24 abmelden und zum 01.03.24 bei der Firma Z anmelden. Ist das so richtig?
Ist es richtig, dass die Märzklausel für Einmalzahlungen ab 01.03.2024 von der Firma Z für die ehemaligen Mitarbeiter der Firma X nicht angewendet werden darf? Lediglich Einmalzahlungen, die im Januar und Februar 2024 von der Firma X für die genannten Mitarbeiter gezahlt werden, unterliegen den Regelungen der Märzklausel.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.